KO-3162-4•Amtsgericht Euskirchen, 2009-12-18, KO-3162-4
Amtsgericht Euskirchen, 2009-12-18, KO-3162-4
KO-3162-4Gericht erster Instanz18.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — KO-3162-4 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: KO-3162-4
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2009:1218.KO3162.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Grundbuchabteilung
Tenor
wird der von den Beteiligten am 02.11.2009 gestellte Antrag auf Eigentumsumschreibung und Löschung der Auflassungsvormerkung kostenpflichtig zurückgewiesen.
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