17 C 1059/09•Amtsgericht Euskirchen, 2010-03-30, 17 C 1059/09
Amtsgericht Euskirchen, 2010-03-30, 17 C 1059/09
17 C 1059/09Gericht erster Instanz30.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 1059/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-30
Aktenzeichen: 17 C 1059/09
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2010:0330.17C1059.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.226,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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