Amtsgericht Euskirchen, 2010-04-23, 17 C 1198/09

17 C 1198/09Gericht erster Instanz23.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 1198/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-23

Aktenzeichen: 17 C 1198/09

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2010:0423.17C1198.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 884,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 53 %, die Beklagte 47 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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