17 C 1198/09•Amtsgericht Euskirchen, 2010-04-23, 17 C 1198/09
Amtsgericht Euskirchen, 2010-04-23, 17 C 1198/09
17 C 1198/09Gericht erster Instanz23.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 1198/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-23
Aktenzeichen: 17 C 1198/09
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2010:0423.17C1198.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 884,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 53 %, die Beklagte 47 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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