Amtsgericht Euskirchen, 2011-02-01, 17 C 615/10

17 C 615/10Gericht erster Instanz01.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 615/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-01

Aktenzeichen: 17 C 615/10

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0201.17C615.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.072.17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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