Amtsgericht Euskirchen, 2011-04-15, 17 C 1330/10

17 C 1330/10Gericht erster Instanz15.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 1330/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-15

Aktenzeichen: 17 C 1330/10

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0415.17C1330.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.002,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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