Amtsgericht Euskirchen, 2011-09-20, 17 C 563/11

17 C 563/11Gericht erster Instanz20.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 17 C 563/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-20

Aktenzeichen: 17 C 563/11

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2011:0920.17C563.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.271,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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