27 C 276/12•Amtsgericht Euskirchen, 2013-03-08, 27 C 276/12
Amtsgericht Euskirchen, 2013-03-08, 27 C 276/12
27 C 276/12Gericht erster Instanz08.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 27 C 276/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-08
Aktenzeichen: 27 C 276/12
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2013:0308.27C276.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27 Zivilabteilung
Tenor
hat das Amtsgericht Euskirchenauf die mündliche Verhandlung vom 15.02.2013durch die Richterin am Amtsgericht L.für Recht erkannt:
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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