17 C 160/12•Amtsgericht Euskirchen, 2013-03-19, 17 C 160/12
Amtsgericht Euskirchen, 2013-03-19, 17 C 160/12
17 C 160/12Gericht erster Instanz19.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 17 C 160/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-19
Aktenzeichen: 17 C 160/12
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2013:0319.17C160.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 489,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2012 zu zahlen sowie die Klägerin von vorgerichtlichen Mahnkosten der Rechtsanwälte T. und Partner gemäß Ziffer 2300 VV RVG in Höhe von 83,54 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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