Amtsgericht Euskirchen, 2013-10-29, 4 C 97/13

4 C 97/13Gericht erster Instanz29.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 4 C 97/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-29

Aktenzeichen: 4 C 97/13

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2013:1029.4C97.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden

Betrages abzuweisen, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages leistet.

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