4 C 97/13•Amtsgericht Euskirchen, 2013-10-29, 4 C 97/13
Amtsgericht Euskirchen, 2013-10-29, 4 C 97/13
4 C 97/13Gericht erster Instanz29.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 97/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 4 C 97/13
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2013:1029.4C97.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden
Betrages abzuweisen, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages leistet.
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