21 XIV 7/14.B•Amtsgericht Euskirchen, 2014-05-28, 21 XIV 7/14.B
Amtsgericht Euskirchen, 2014-05-28, 21 XIV 7/14.B
21 XIV 7/14.BGericht erster Instanz28.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 21 XIV 7/14.B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-28
Aktenzeichen: 21 XIV 7/14.B
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:0528.21XIV7.14B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Freiheitsentziehungsverfahren
Tenor
wird auf Antrag des Kreises F. gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 2
Aufenthaltsgesetz Abschiebehaft bis zum Abschluss des Abschiebeverfahrens
Gem. § 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz bis längstens zum 25.08.2014 angeordnet:
Die Entscheidung ergeht mit sofortiger Wirkung, § 422 Abs. 2 FamFG.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.