4 C 75/13•Amtsgericht Euskirchen, 2014-07-22, 4 C 75/13
Amtsgericht Euskirchen, 2014-07-22, 4 C 75/13
4 C 75/13Gericht erster Instanz22.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 75/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: 4 C 75/13
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:0722.4C75.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4
Tenor
-
- Die Beklagten werden verurteilt, den Klägern die Stellplätze mit einer Gesamtlänge von 13 m vor der Garage 1, die rechts neben dem P-Straße in Euskirchen befindlich sind (vor der linken der beiden vorhandenen Garagen) wieder zur Verfügung zu stellen.
-
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
-
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt es nachzulassen, eine Vollstreckung der Kläger zu verhindern, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 450,00 € leisten, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.