Amtsgericht Euskirchen, 2014-07-22, 4 C 75/13

4 C 75/13Gericht erster Instanz22.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 4 C 75/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 4 C 75/13

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:0722.4C75.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Tenor

    1. Die Beklagten werden verurteilt, den Klägern die Stellplätze mit einer Gesamtlänge von 13 m vor der Garage 1, die rechts neben dem P-Straße in Euskirchen befindlich sind (vor der linken der beiden vorhandenen Garagen) wieder zur Verfügung zu stellen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt es nachzulassen, eine Vollstreckung der Kläger zu verhindern, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 450,00 € leisten, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten

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