Amtsgericht Euskirchen, 2014-11-06, 33 C 105/14

33 C 105/14Gericht erster Instanz06.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 33 C 105/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-06

Aktenzeichen: 33 C 105/14

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2014:1106.33C105.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 33 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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