Amtsgericht Euskirchen, 2015-02-03, 11 M 2774/14

11 M 2774/14Gericht erster Instanz03.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 11 M 2774/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-03

Aktenzeichen: 11 M 2774/14

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0203.11M2774.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht

Tenor

Die gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers gerichtete Erinnerung der Gläubigerin vom 16.12.2014, die Vollstreckung aus dem vor dem Amtsgericht Gifhorn (13 C 1091/13) geschlossenen Vergleich vorzunehmen, wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

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