11 M 2774/14•Amtsgericht Euskirchen, 2015-02-03, 11 M 2774/14
Amtsgericht Euskirchen, 2015-02-03, 11 M 2774/14
11 M 2774/14Gericht erster Instanz03.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 11 M 2774/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-03
Aktenzeichen: 11 M 2774/14
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0203.11M2774.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht
Tenor
Die gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers gerichtete Erinnerung der Gläubigerin vom 16.12.2014, die Vollstreckung aus dem vor dem Amtsgericht Gifhorn (13 C 1091/13) geschlossenen Vergleich vorzunehmen, wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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