20 C 41/14•Amtsgericht Euskirchen, 2015-03-02, 20 C 41/14
Amtsgericht Euskirchen, 2015-03-02, 20 C 41/14
20 C 41/14Gericht erster Instanz02.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 20 C 41/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 20 C 41/14
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0302.20C41.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 20 C
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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