Amtsgericht Euskirchen, 2015-03-02, 20 C 41/14

20 C 41/14Gericht erster Instanz02.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 20 C 41/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 20 C 41/14

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0302.20C41.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 20 C

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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