Amtsgericht Euskirchen, 2015-06-26, 11 M 1165/15

11 M 1165/15Gericht erster Instanz26.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 11 M 1165/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-26

Aktenzeichen: 11 M 1165/15

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0626.11M1165.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 11 M

Tenor

Die Erinnerung der Gläubiger vom 04.05.2015 bzw. 11.05.2015 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Erinnerungsverfahrens wird auf 27,84 € festgesetzt.

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