11 M 1165/15•Amtsgericht Euskirchen, 2015-06-26, 11 M 1165/15
Amtsgericht Euskirchen, 2015-06-26, 11 M 1165/15
11 M 1165/15Gericht erster Instanz26.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 11 M 1165/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-26
Aktenzeichen: 11 M 1165/15
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2015:0626.11M1165.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 11 M
Tenor
Die Erinnerung der Gläubiger vom 04.05.2015 bzw. 11.05.2015 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Erinnerungsverfahrens wird auf 27,84 € festgesetzt.
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