20 C 14/16•Amtsgericht Euskirchen, 2016-07-04, 20 C 14/16
Amtsgericht Euskirchen, 2016-07-04, 20 C 14/16
20 C 14/16Gericht erster Instanz04.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 20 C 14/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-04
Aktenzeichen: 20 C 14/16
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2016:0704.20C14.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 20 C
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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