Amtsgericht Euskirchen, 2016-08-30, 27 C 125/16

27 C 125/16Gericht erster Instanz30.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 27 C 125/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-30

Aktenzeichen: 27 C 125/16

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2016:0830.27C125.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 27 C

Tenor

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 15.07.2016 (Aktenzeichen: 27 C) wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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