27 C 125/16•Amtsgericht Euskirchen, 2016-08-30, 27 C 125/16
Amtsgericht Euskirchen, 2016-08-30, 27 C 125/16
27 C 125/16Gericht erster Instanz30.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 27 C 125/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 27 C 125/16
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2016:0830.27C125.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 27 C
Tenor
Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 15.07.2016 (Aktenzeichen: 27 C) wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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