4 C 228/15•Amtsgericht Euskirchen, 2017-04-05, 4 C 228/15
Amtsgericht Euskirchen, 2017-04-05, 4 C 228/15
4 C 228/15Gericht erster Instanz05.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 4 C 228/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-05
Aktenzeichen: 4 C 228/15
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2017:0405.4C228.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 4 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.605,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 sowie weitere 281,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme, die die Beklagte zu 2) alleine trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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