Amtsgericht Euskirchen, 2019-03-26, 4 C 156/18

4 C 156/18Gericht erster Instanz26.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 4 C 156/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-26

Aktenzeichen: 4 C 156/18

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2019:0326.4C156.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 4

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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