39 F 15/19•Amtsgericht Euskirchen, 2019-11-14, 39 F 15/19
Amtsgericht Euskirchen, 2019-11-14, 39 F 15/19
39 F 15/19Gericht erster Instanz14.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Euskirchen — 39 F 15/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 39 F 15/19
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2019:1114.39F15.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 39
Tenor
Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 23.01.2019 wird zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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