Amtsgericht Euskirchen, 2019-11-14, 39 F 15/19

39 F 15/19Gericht erster Instanz14.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Euskirchen — 39 F 15/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 39 F 15/19

ECLI: ECLI:DE:AGEU:2019:1114.39F15.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 39

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 23.01.2019 wird zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

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