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11 M 1029/20•Amtsgericht Euskirchen, 2020-06-04, 11 M 1029/20
11 M 1029/20Gericht erster Instanz04.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 11 M 1029/20
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2020:0604.11M1029.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Euskirchen
werden die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse des hiesigen Amtsgerichts - Aktenzeichen:
11 M 431/18
11 M 802/16
11 M 2528/15
11 M 984/08
11 M 1484/09
11 M 1951/09
11 M 3114/09
11 M 790/08
11 M 2580/07
auf Antrag der Schuldnerin vom 17.04.2020 gemäß § 765a ZPO dahingehend abgeändert, dass der der Schuldnerin zustehende unpfändbare Freibetrag, betreffend das Konto -IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXXXXXX- bei der oben genannten Drittschuldnerin für den Monat April um 9.000,00 Euro erhöht wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin, § 788 ZPO.
Der Beschluss vom 02.05.2020 ist hiermit gegenstandslos.
Die Wirkungen des Beschlusses werden vom Eintritt der Rechtskraft abhängig gemacht.
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