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29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)•Amtsgericht Euskirchen, 2021-11-29, 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)
29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)Gericht erster Instanz29.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 29 Ls 70/21 (400 Js 683/21)
ECLI: ECLI:DE:AGEU:2021:1129.29LS70.21.400JS68.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 29
I. Der Angeklagte ist schuldig des Diebstahls in besonders schwerem Fallin Tateinheit mit Sachbeschädigung in zwei Fällen.
II. Er wird verurteilt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und drei Monaten .
III. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 6, 303 Abs. 1, 303c, 22, 23 52, 53 StGB
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