Amtsgericht Gelsenkirchen, 1978-08-18, 313 C 138/78

313 C 138/78Gericht erster Instanz18.08.1978

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 313 C 138/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1978-08-18

Aktenzeichen: 313 C 138/78

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:1978:0818.313C138.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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