313 C 138/78•Amtsgericht Gelsenkirchen, 1978-08-18, 313 C 138/78
Amtsgericht Gelsenkirchen, 1978-08-18, 313 C 138/78
313 C 138/78Gericht erster Instanz18.08.1978
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 313 C 138/78 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1978-08-18
Aktenzeichen: 313 C 138/78
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:1978:0818.313C138.78.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200,-DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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