32 C 672/04•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2005-06-23, 32 C 672/04
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2005-06-23, 32 C 672/04
32 C 672/04Gericht erster Instanz23.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 32 C 672/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-23
Aktenzeichen: 32 C 672/04
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2005:0623.32C672.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 32 C
Normen: §§ 847, 253 BGB
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Gelsenkirchen
auf die mündliche Verhandlung vom 23. Juni 2005
durch die Richterin am Amtsgericht Dr. E.
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 40 % und die Klägerin zu 60 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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