Amtsgericht Gelsenkirchen, 2005-06-23, 32 C 672/04

32 C 672/04Gericht erster Instanz23.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 32 C 672/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-23

Aktenzeichen: 32 C 672/04

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2005:0623.32C672.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 32 C

Normen: §§ 847, 253 BGB

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Gelsenkirchen

auf die mündliche Verhandlung vom 23. Juni 2005

durch die Richterin am Amtsgericht Dr. E.

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 40 % und die Klägerin zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.