36 C 311/05•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2005-07-18, 36 C 311/05
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2005-07-18, 36 C 311/05
36 C 311/05Gericht erster Instanz18.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 36 C 311/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-18
Aktenzeichen: 36 C 311/05
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2005:0718.36C311.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: 14 RVG, Nr. 2400 VV-RVG
Tenor
hat das Amtsgericht Gelsenkirchen
im schriftlichen Verfahren gemäß § 495a ZPO am 18.07.2005
durch den Richter Dr. B.
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger gesamtschuldnerisch 127,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.