Amtsgericht Gelsenkirchen, 2010-06-02, 24 F 484/09

24 F 484/09Gericht erster Instanz02.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 24 F 484/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-02

Aktenzeichen: 24 F 484/09

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2010:0602.24F484.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB § 1600

Tenor

Die Antragsgegner sind verpflichtet, die für die Erstellung des mit Beschluss vom 19. Januar 2010 angeforderten Gutachtens erforderlichen Untersuchungen zu dulden.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussbeschluss vorbehalten.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

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