24 F 484/09•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2010-06-02, 24 F 484/09
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2010-06-02, 24 F 484/09
24 F 484/09Gericht erster Instanz02.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 24 F 484/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-06-02
Aktenzeichen: 24 F 484/09
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2010:0602.24F484.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1600
Tenor
Die Antragsgegner sind verpflichtet, die für die Erstellung des mit Beschluss vom 19. Januar 2010 angeforderten Gutachtens erforderlichen Untersuchungen zu dulden.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussbeschluss vorbehalten.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
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