Amtsgericht Gelsenkirchen, 2011-03-21, 3b C 798/10

3b C 798/10Gericht erster Instanz21.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 3b C 798/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-21

Aktenzeichen: 3b C 798/10

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2011:0321.3B.C798.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am AG

Normen: § 556 BGB

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 62,65 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2010 zu zahlen.

  3. Die Klägerin trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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