3b C 798/10•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2011-03-21, 3b C 798/10
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2011-03-21, 3b C 798/10
3b C 798/10Gericht erster Instanz21.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 3b C 798/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-21
Aktenzeichen: 3b C 798/10
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2011:0321.3B.C798.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am AG
Normen: § 556 BGB
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 62,65 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2010 zu zahlen.
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Die Klägerin trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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