3b C 361/12•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-02-05, 3b C 361/12
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-02-05, 3b C 361/12
3b C 361/12Gericht erster Instanz05.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 3b C 361/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-05
Aktenzeichen: 3b C 361/12
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0205.3B.C361.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Normen: § 558 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für die von ihr gemieteten, im 3. Obergeschoss des Anwesens Str. , 45884 Gelsenkirchen gelegenen Räumlichkeiten von bisher monatlich netto 202,00 Euro (ohne Nebenkosten) auf monatlich 228,80 Euro netto (ohne Nebenkosten) seit dem 01.08.2012 zuzustimmen,
die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 446,40 Euro.
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