Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-02-05, 3b C 361/12

3b C 361/12Gericht erster Instanz05.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 3b C 361/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-05

Aktenzeichen: 3b C 361/12

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0205.3B.C361.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Normen: § 558 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für die von ihr gemieteten, im 3. Obergeschoss des Anwesens Str. , 45884 Gelsenkirchen gelegenen Räumlichkeiten von bisher monatlich netto 202,00 Euro (ohne Nebenkosten) auf monatlich 228,80 Euro netto (ohne Nebenkosten) seit dem 01.08.2012 zuzustimmen,

die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 446,40 Euro.

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