Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-08-12, 202 C 38/13

202 C 38/13Gericht erster Instanz12.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 202 C 38/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-12

Aktenzeichen: 202 C 38/13

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:0812.202C38.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 202

Normen: §§ 611, 614, 320 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.497,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.05.2013 sowie 161,05 € Inkassokosten und 1,30 € Auskunftskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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