33 F 270/12•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-10-31, 33 F 270/12
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2013-10-31, 33 F 270/12
33 F 270/12Gericht erster Instanz31.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 33 F 270/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-31
Aktenzeichen: 33 F 270/12
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2013:1031.33F270.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an den Antragsteller wie folgt Unterhalt zu zahlen:
- Für die Zeit von Oktober 2012 bis März 2013 über monatlich freiwillig
gezahlte 180,00 € hinaus weitere 92,00 €, davon 66,00 € aufgrund seines
Anerkenntnisses,
- für die Monate April und Mai 2013 über monatlich freiwillig gezahlte 180,00
€ hinaus weitere 34,00 €, davon 26,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses,
- für den Monat Juni 2013 über freiwillig gezahlte 180,00 € hinaus weitere
92,00 €, davon 66,00 € aufgrund des abgegebenen Anerkenntnisses,
-
für die Zeit ab Juli 2013 monatlich 206,00 € aufgrund seines Anerkenntnisses.
-
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
-
Der Beschluss ist sofort vollstreckbar.
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