204 C 166/13•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2014-03-10, 204 C 166/13
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2014-03-10, 204 C 166/13
204 C 166/13Gericht erster Instanz10.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 204 C 166/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-10
Aktenzeichen: 204 C 166/13
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2014:0310.204C166.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 204
Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 Abs. 1, 249 BGB
Tenor
1.)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1940,62 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr seit dem 6.11.2013, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 € zu zahlen.
2.)Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3.)Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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