202 C 537/14•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2015-05-04, 202 C 537/14
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2015-05-04, 202 C 537/14
202 C 537/14Gericht erster Instanz04.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 202 C 537/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-04
Aktenzeichen: 202 C 537/14
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2015:0504.202C537.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 202
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.321,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.08.2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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