210 C 88/16•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-07-05, 210 C 88/16
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-07-05, 210 C 88/16
210 C 88/16Gericht erster Instanz05.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 88/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-05
Aktenzeichen: 210 C 88/16
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2016:0705.210C88.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 210
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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