Amtsgericht Gelsenkirchen, 2016-07-05, 210 C 88/16

210 C 88/16Gericht erster Instanz05.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 210 C 88/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-05

Aktenzeichen: 210 C 88/16

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2016:0705.210C88.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 210

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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