200 C 144/16•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-02-28, 200 C 144/16
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-02-28, 200 C 144/16
200 C 144/16Gericht erster Instanz28.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 200 C 144/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-28
Aktenzeichen: 200 C 144/16
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2017:0228.200C144.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 200
Normen: §§ 312, 346, 355 BGB a.F.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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