Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-02-28, 200 C 144/16

200 C 144/16Gericht erster Instanz28.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 200 C 144/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-28

Aktenzeichen: 200 C 144/16

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2017:0228.200C144.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 200

Normen: §§ 312, 346, 355 BGB a.F.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.