101 F 90/14•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-03-30, 101 F 90/14
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-03-30, 101 F 90/14
101 F 90/14Gericht erster Instanz30.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 101 F 90/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: 101 F 90/14
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2017:0330.101F90.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die Erinnerung des Beteiligten zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 01.02.2017 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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