Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-03-30, 101 F 90/14

101 F 90/14Gericht erster Instanz30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 101 F 90/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 101 F 90/14

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2017:0330.101F90.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Erinnerung des Beteiligten zu 1) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 01.02.2017 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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