Amtsgericht Gelsenkirchen, 2017-10-19, 311 Ls-71 Js 79/15-6/16

311 Ls-71 Js 79/15-6/16Gericht erster Instanz19.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen — 311 Ls-71 Js 79/15-6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-19

Aktenzeichen: 311 Ls-71 Js 79/15-6/16

ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2017:1019.311LS71JS79.15.6.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Normen: StGB § 243 Abs. 1 Nr. 1

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 3, 53 StGB, 17 Abs. 2 BZRG

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