201 C 219/18•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2018-06-18, 201 C 219/18
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2018-06-18, 201 C 219/18
201 C 219/18Gericht erster Instanz18.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 201 C 219/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-18
Aktenzeichen: 201 C 219/18
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2018:0618.201C219.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 78,64 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 102,82 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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