102 F 290/16•Amtsgericht Gelsenkirchen, 2018-08-30, 102 F 290/16
Amtsgericht Gelsenkirchen, 2018-08-30, 102 F 290/16
102 F 290/16Gericht erster Instanz30.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen — 102 F 290/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-30
Aktenzeichen: 102 F 290/16
ECLI: ECLI:DE:AGGE1:2018:0830.102F290.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antrag auf Festellung, dass die von den Parteien in der Urkunde des Notars S in F Urkunde-Nr.: 000 der Urkundenrolle für 2008 am 02.Oktober 2008 unter Abschnitt III.- Geschiedenenunterhalt-getroffenen Vereinbarungen unwirksam sind, wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
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