23 C 89/07•Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2008-11-27, 23 C 89/07
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2008-11-27, 23 C 89/07
23 C 89/07Gericht erster Instanz27.11.2008
Regest
Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges, Verkehrswert
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 23 C 89/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-27
Aktenzeichen: 23 C 89/07
ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2008:1127.23C89.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 23
Normen: § 249 ff BGB
Leitsätze
Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges, Verkehrswert
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1500,00 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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