Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2008-11-27, 23 C 89/07

23 C 89/07Gericht erster Instanz27.11.2008

Regest

Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges, Verkehrswert

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 23 C 89/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-27

Aktenzeichen: 23 C 89/07

ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2008:1127.23C89.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 23

Normen: § 249 ff BGB

Leitsätze

Ermittlung des Restwertes eines Unfallfahrzeuges, Verkehrswert

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1500,00 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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