Amtsgericht Geldern, 2013-01-29, 9 K 33/12

9 K 33/12Gericht erster Instanz29.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 9 K 33/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-29

Aktenzeichen: 9 K 33/12

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2013:0129.9K33.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zwangsversteigerungsabteilung

Normen: §§ 81, 82 ZVG

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von

100.000,00 EUR (i. B. Hundertausend und 0/100 Euro)

Unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

  1. Es bleiben folgende im Grundbuch eingetragene Rechte bestehen:

III/4 10.430,35 EUR Hypothek für die … Bank

III/5 2.300,81 EUR Hypothek für die … Bank

II/3 Ölfernleitungsrecht xxx

II/5 Gasleitungsrecht xxx

  1. Der durch Zahlung zu berücksichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der

geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 €) ist von heute an mit 4 %

zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu

zahlen.

  1. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

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