17 C 597/12•Amtsgericht Geldern, 2014-01-16, 17 C 597/12
Amtsgericht Geldern, 2014-01-16, 17 C 597/12
17 C 597/12Gericht erster Instanz16.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 17 C 597/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-16
Aktenzeichen: 17 C 597/12
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2014:0116.17C597.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung einer Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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