Amtsgericht Geldern, 2015-03-11, 4 C 608/13

4 C 608/13Gericht erster Instanz11.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 4 C 608/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-11

Aktenzeichen: 4 C 608/13

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2015:0311.4C608.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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