4 C 608/13•Amtsgericht Geldern, 2015-03-11, 4 C 608/13
Amtsgericht Geldern, 2015-03-11, 4 C 608/13
4 C 608/13Gericht erster Instanz11.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 4 C 608/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-11
Aktenzeichen: 4 C 608/13
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2015:0311.4C608.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits- leistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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