17 C 107/16•Amtsgericht Geldern, 2016-09-02, 17 C 107/16
Amtsgericht Geldern, 2016-09-02, 17 C 107/16
17 C 107/16Gericht erster Instanz02.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 17 C 107/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: 17 C 107/16
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2016:0902.17C107.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-
Leistung des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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