17 C 55/16•Amtsgericht Geldern, 2016-10-07, 17 C 55/16
Amtsgericht Geldern, 2016-10-07, 17 C 55/16
17 C 55/16Gericht erster Instanz07.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 17 C 55/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-07
Aktenzeichen: 17 C 55/16
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2016:1007.17C55.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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