Amtsgericht Geldern, 2019-11-21, 11 F 118/19

11 F 118/19Gericht erster Instanz21.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Geldern — 11 F 118/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-21

Aktenzeichen: 11 F 118/19

ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2019:1121.11F118.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Umgangsvergleich der Beteiligten im Hinblick auf das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind …………………., wird familiengerichtlich gebilligt, weil er dem Kindeswohl dient.

Die Beteiligten werden gem. § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen, dass das Gericht bei einer Zuwiderhandlung gegen die Regelung des Umgangs gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld von bis zu 25000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen kann.

Im Hinblick darauf erklären die Beteiligten das Verfahren für erledigt.

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