23 C 7/19•Amtsgericht Geldern, 2019-12-02, 23 C 7/19
Amtsgericht Geldern, 2019-12-02, 23 C 7/19
23 C 7/19Gericht erster Instanz02.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geldern — 23 C 7/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-02
Aktenzeichen: 23 C 7/19
ECLI: ECLI:DE:AGGEL:2019:1202.23C7.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.270,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.04.2019 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.242,84 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.04.2019 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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