5b C 28/90•Amtsgericht Geilenkirchen, 1990-04-20, 5b C 28/90
Amtsgericht Geilenkirchen, 1990-04-20, 5b C 28/90
5b C 28/90Gericht erster Instanz20.04.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 5b C 28/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-04-20
Aktenzeichen: 5b C 28/90
ECLI: ECLI:DE:AGGK:1990:0420.5B.C28.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 5b C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20,00 DM nebst 4 % Zinsen ab dem 16.2.1990 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten in gleicher Höhe vor Vollstreckung Sicherheit leisten.
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