10 C 136/10•Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-30, 10 C 136/10
Amtsgericht Geilenkirchen, 2011-11-30, 10 C 136/10
10 C 136/10Gericht erster Instanz30.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 10 C 136/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-30
Aktenzeichen: 10 C 136/10
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2011:1130.10C136.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für das Einfamilienhaus, gelegen… , von bisher monatlich 270,58 Euro auf nunmehr monatlich 324,69 Euro netto zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung wie bisher mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.