17 Ls-108 Js 1410/17-26/18•Amtsgericht Geilenkirchen, 2018-06-12, 17 Ls-108 Js 1410/17-26/18
Amtsgericht Geilenkirchen, 2018-06-12, 17 Ls-108 Js 1410/17-26/18
17 Ls-108 Js 1410/17-26/18Gericht erster Instanz12.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Geilenkirchen — 17 Ls-108 Js 1410/17-26/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-12
Aktenzeichen: 17 Ls-108 Js 1410/17-26/18
ECLI: ECLI:DE:AGGK:2018:0612.17LS108JS1410.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Tenor
Der Angeklagte ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
- §§ 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1a, 223 Abs. 1,
224 Abs. 1 Nr. 1, 52 StGB -
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