7 LwG 6/81•Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1981-07-07, 7 LwG 6/81
Amtsgericht Bergisch Gladbach, 1981-07-07, 7 LwG 6/81
7 LwG 6/81Gericht erster Instanz07.07.1981
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bergisch Gladbach — 7 LwG 6/81 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1981-07-07
Aktenzeichen: 7 LwG 6/81
ECLI: ECLI:DE:AGGL1:1981:0707.7LWG6.81.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 7
Tenor
Der vor Notar Dr. G. in S. am 00.00.0000 - UR.Nr. N01 - geschlossene Hofübergabevertrag wird landwirtschaftsgerichtlich genehmigt, jedoch unter der Maßgabe, dass
a) eine Rente gem. Ziff. II 1 c) des Vertrages nur in Höhe von monatlich 250,-- DM zu zahlen ist;
b) Ziff. II 3 a) des Vertrages mit der Maßgabe gilt, dass nur nachhaltige,
grobe und vorsätzliche Vertragsverletzungen vorliegen;
c) Ziff. II 3 c) des Vertrages nicht gilt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Erwerber.
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